‘Crea y Crece’-Gesetz: Die Neuerungen der elektronischen Rechnung in Spanien

Jul 10, 2023 | Unkategorisiert

Das Gesetz „Crea y Crece“hat seit seiner Verabschiedung im letzten Jahr in Spanien für viel Aufsehen gesorgt. Seitdem ist es sein Ziel gewesen,die Gründung und das Wachstum von Unternehmen im Land zu fördern.Es war jedoch in den letzten Monaten Gegenstand von Diskussionen in den Medien, da ein Entwurf eines Königlichen Dekrets mit bestimmten Änderungen veröffentlicht wurde. Daher sind große Erwartungen geweckt worden, und die Debatten im Geschäftsumfeld gehen weiter. Gleichzeitig nutzen wir diese Zeilen, um diese neuestenNeuigkeiten zum Gesetz „Crea y Crece“ zu behandeln. 

Der Entwurf des Königlichen Dekrets und seine Verabschiedung 

Dies ist nicht der erste Artikel, in dem wir über diese Verordnung sprechen. Angesichts ihrer Bedeutung und der damit verbundenen Änderungen wird es sicherlich auch nicht der letzte sein. Wir möchten jedoch dieNeuigkeiten des Gesetzes „Crea y Crece“, die in letzter Zeit bekannt gegeben werden. 

Im Zusammenhang mit dieser Gesetzgebung wurde kürzlich einEntwurf eines Königlichen Dekrets erstellt.Dieser zielt darauf ab, die Aspekte der elektronischen Rechnungsstellung zu entwickeln undspezifiziert die technischen Anforderungen, die Lösungen zum Ausstellen oder Empfangen digitaler Rechnungen erfüllen müssen.Der Entwurf befindet sich derzeit in der Phase der „Einreichung von Einsprüchen zum Text“, was die letzte Etappe vor seiner endgültigen Genehmigung ist. 

Regierungsquellen zufolgewird erwartet, dass der Entwurf des Königlichen Dekrets dem Ministerrat zur endgültigen Genehmigung in Kürze vorgelegt wird. Es wird sogar die Möglichkeit erwähnt, dass der endgültige Text vor August verabschiedet wird, was darauf hindeuten würde, dass die neuen Vorschriften in naher Zukunft in Kraft treten würden. Dennoch, mit den vorgezogenen Wahlen,ist die Unsicherheit absolut.

Technische Spezifikationen für die elektronische Rechnungsstellung 

Tatsache ist, dass der Entwurf des Königlichen Dekrets technische Spezifikationen festlegt, die die Abrechnungslösungen von Unternehmen und Fachleuten in Spanien erfüllen müssen. Diese zielen darauf ab, die Interoperabilität und Sicherheit beim Austausch elektronischer Rechnungen zu gewährleisten, sowie die breite Akzeptanz dieser Art der Rechnungsstellung zu fördern. 

Laut dem Ministerium für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit umfassen die wichtigsten technischen Spezifikationen beinhalten die Aspekte, die wir nachfolgend erläutern.

Elektronisches Format 

Der Entwurf des Königlichen Dekrets legt fest, dass elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format ausgestellt werden müssen. Dieses muss anerkannten internationalen Standards entsprechen, wie dem XML-Format (Extensible Markup Language). In diesem Sinne betonen wir, dass easyap mit allen Formaten arbeitet, insbesondere mit facturae und UBL.

Die Verwendung eines strukturierten Formats ermöglicht, dass die Rechnungsdaten von Systemen automatisch interpretiert und verarbeitet werden. Dadurch werden deren Verwaltung und Überprüfung erleichtert. Darüber hinaus trägt es zur Beschleunigung der Rechnungsprozesse bei und reduziert die Möglichkeit manueller Fehler.

Elektronische Signatur 

Die elektronische Signatur ist ein grundlegendes Element, um die Authentizität und Integrität elektronischer Rechnungen zu gewährleisten. Der Entwurf schreibt vor, dass elektronische Rechnungen digital mit einem anerkannten Zertifikat signiert werden müssen. 

Bei easyap haben wir bereits ausführlich erklärt, wozu die elektronische Signatur dient. Aber im Großen und Ganzen gewährleistet sie, dass die Rechnung nach ihrer Ausstellung nicht verändert wurde und ermöglicht die Überprüfung der Identität des Ausstellers. Darüber hinaus bietet sie der elektronischen Rechnung eine rechtliche Absicherung, indem sie diese der Papierrechnung hinsichtlich ihrer rechtlichen Gültigkeit gleichstellt.

Pflichtinhalt 

Dieser Entwurf zu den Neuerungen des „Crea y Crece“-Gesetzes weist auch auf die Pflichtelemente hin, die in allen elektronischen Rechnungen enthalten sein müssen.ausgestellt in Spanien. Diese sind notwendig, um steuerliche und administrative Anforderungen zu erfüllen. 

Einige dieser obligatorischen Elemente sind: 

  Detaillierte Informationen über den Rechnungssteller und -empfänger (Name, Adresse und Steuernummer).
  Abgerechnete Posten/Leistungen.
  Beträge (Steuergrundlage, Steuern und der Gesamtbetrag).
  Rechnungsnummer.
  Ausstellungsdatum.

Dennoch können Sie die genauen obligatorischen Daten einer elektronischen Rechnung hier einsehen. Damit stellen Sie die Nachverfolgbarkeit der Geschäftstransaktion sicher und erleichtern die Einhaltung der steuerlichen Pflichten. 

Sichere Speicherung 

Der Entwurf legt auch Anforderungen für die sichere Speicherung elektronischer Rechnungen fest. Ziel ist es, die Integrität und Verfügbarkeit der Rechnungen über die Zeit zu bewahren, ihre Gültigkeit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie jederzeit bei rechtlichen oder steuerlichen Anforderungen eingesehen werden können. 

In diesem Zusammenhang bedeutet sichere Speicherung, dass Rechnungen in elektronischem Format gespeichert und in einer geschützten Umgebung aufbewahrt werden müssen vor möglichen Schäden, Verlusten oder Änderungen. Darüber hinaus werden auch Mindestaufbewahrungsfristen für diese festgelegt, um den gesetzlichen und steuerlichen Pflichten nachzukommen.

Rechnungsaustausch 

Ein weiterer Aspekt, den der Entwurf behandelt, ist der Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen und Freiberuflern. In diesem Zusammenhang legt er die Mechanismen und Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Rechnungen fest. Es werden sogar Optionen wie der Versand per E-Mail, die Nutzung von Plattformen für den elektronischen Datenaustausch (EDI) oder die Einführung zertifizierter E-Rechnungslösungen angeboten. 

Mit diesem Punkt wird die Einführung offener Standards und die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Systemen gefördert.von Unternehmen genutzt. Dies erleichtert auch die Automatisierung des Rechnungsprozesses und reduziert den Bedarf an manueller Intervention. 

Im Allgemeinen sollen diese technischen Spezifikationen die Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung im Geschäftsumfeld erleichtern, die Effizienz und Transparenz der Abrechnungsprozesse verbessern. Daher tragen sie dazu bei, den mit diesem für jedes Unternehmen oder Geschäft typischen Prozess verbundenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Wie easyap hilft, die Neuerungen des Gesetzes “Crea y Crece” zu erfüllen 

In diesem gesamten Prozess möchten wir Sie daran erinnern, dass wir bei easyap auf alle möglichen Änderungen vorbereitet sind. Wir passen uns an die Neuerungen des Gesetzes “Crea y Crece” an. 

Seit über zwei Jahrzehnten sind wir auf Lösungen für elektronische Rechnungsstellung und administrative Verwaltung spezialisiert. Das heißt, dass wir Unternehmen, die das Gesetz “Crea y Crece” einhalten möchten, eine äußerst wertvolle Unterstützung bieten, sowohl jetzt als auch in Zukunft. 

Ein gutes Beispiel dafür ist, dass easyap über Garantiezertifizierungen verfügt. Darüber hinaus arbeiten wir mit relevanten nationalen, europäischen und weltweiten Organisationen und Behörden zusammen: 

  ISO 27001 Zertifizierung. Easyap ist ein zertifiziertes Unternehmen nach ISO 27001. Das heißt, wir erfüllen die internationalen Standards für Informationssicherheit. Die Vertraulichkeit der Daten ist bei der Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung von grundlegender Bedeutung, da sie eine entscheidende Sicherheit bietet.
  Mitglieder des Europäischen Netzwerks für elektronische Zertifizierung. Wir sind Teil des Europäischen Netzwerks für elektronische Zertifizierung und demonstrieren damit unser Engagement für europäische Standards und Anforderungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung. Diese Mitgliedschaft hält uns über die neuesten Vorschriften auf dem Laufenden und ermöglicht es uns, Lösungen anzubieten, die an die neuesten Normen angepasst sind.
  Wir sind Teil des Peppol-Netzwerks.Wir sind auch Mitglied des Peppol-Netzwerks (Pan-European Public Procurement Online), das den elektronischen Austausch von Geschäftsdokumenten zwischen Unternehmen und Behörden in Europa erleichtert. Unsere Einbindung in Peppol bietet die Möglichkeit, sichere und standardisierte Verbindungen zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung herzustellen. Dadurch vereinfachen wir die Rechnungsstellungsprozesse und die Einhaltung des Gesetzes “Crea y Crece”.
  Wir arbeiten mit der Steuerbehörde zusammen. Wir haben eine Zusammenarbeit mit der Steuerbehörde aufgebaut, die es uns ermöglicht, stets über regulatorische Updates und spezifische steuerliche Anforderungen auf dem Laufenden zu bleiben. Auf diese Weise sind unsere Lösungen mit den Richtlinien und Anforderungen der aktuellen Steuergesetzgebung in Spanien abgestimmt. So erfüllen unsere Kunden die entsprechenden steuerlichen Pflichten vollständig. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir bei easyap uns als strategischer Partner für Unternehmen positioniert haben, die die Neuerungen des Gesetzes “Crea y Crece” in Spanien einhalten möchten. Diese Allianzen, Vereinbarungen und Zusammenschlüsse machen uns zu einer vertrauenswürdigen und kompetenten Wahl für die Implementierung effektiver und an die Veränderungen angepasster elektronischer Rechnungslösungen. 

Zu all dem oben Genannten kommen die technischen Vorteile der Software auf Unternehmens- und Geschäftsebene hinzu. Denn unsere Lösungen zeichnen sich durch zahlreiche technische Vorteile: 

  Prozessautomatisierung und -agilität.
  Integration mit anderen bestehenden Systemen wie ERP.
  Regulatorische Compliance, da wir uns an die steuerlichen Anforderungen verschiedener Regionen, Märkte und/oder Verwaltungen anpassen.
  Sicherheit und Vertraulichkeit bei der Informationsübermittlung.
  Lösungen mit hohem Individualisierungsgrad und Skalierbarkeit. 

Wie Sie sehen können, tragen diese Vorteile dazu bei, die Verwaltung der elektronischen Rechnung und anderer administrativer Prozesse zu optimieren. Dadurch sparen sie Zeit, senken Kosten und verbessern die Effizienz in ihrem täglichen Betrieb.

Fazit zu den möglichen Änderungen des ‘Crea y Crece’-Gesetzes 

Zusammenfassend lässt sich sagen, der Entwurf des königlichen Dekrets zur Umsetzung des ‘Crea y Crece’-Gesetzes verspricht Änderungen bevorstehende und wichtige in Bezug auf die elektronische Rechnung. Tatsächlich hat er bereits große Erwartungen in der spanischen Geschäftswelt und in den Medien geweckt. 

Die ebenfalls vorgeschlagenen technischen Spezifikationen zielen darauf ab, Anforderungen festzulegen, die die Interoperabilität und Sicherheit beim Austausch elektronischer Rechnungen gewährleisten. Es wird erwartet, dass es demnächst verabschiedet wird und damit einen Meilenstein in der digitalen Transformation der Rechnungsstellungsprozesse darstellt. Unternehmen und Freiberufler müssen sich an diese neue Verordnung anpassen und ihre Vorteile nutzen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf damit wir Sie in diesem neuen und aufregenden, bevorstehenden Prozess unterstützen können.

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